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Ruhla als erfüllende Gemeinde für Seebach

Die Stadt Ruhla nimmt seit dem 1. Januar 2006 bestimmte Verwaltungsaufgaben für die Gemeinde Seebach wahr. Seebach bleibt dabei eine eigenständige Gemeinde. Die Leistungen der Stadtverwaltung Ruhla werden nach den geltenden Regelungen von Seebach mitfinanziert.

Was bedeutet „erfüllende Gemeinde“?

Dieses Thüringer Verwaltungsmodell ermöglicht es einer größeren Gemeinde, gesetzlich übertragene Aufgaben für eine kleinere selbstständige Gemeinde zu übernehmen. Dadurch ist kein zusätzlicher Gemeindeverband erforderlich.

Welche Aufgaben übernimmt Ruhla?

Ruhla bearbeitet für Seebach die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises. Dazu gehören insbesondere:

  • Aufgaben der öffentlichen Ordnung und Sicherheit,
  • das Meldewesen sowie
  • das Personenstandswesen.

Weitere Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis können durch eine gemeinsame Zweckvereinbarung übertragen werden. Als Beispiele nennt die Stadt Ruhla die Bauleitplanung sowie Aufgaben im Bereich Bildung und Kinderbetreuung.

Wie wird der Kostenersatz geregelt?

Soweit die Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit die entstehenden Kosten nicht decken, trägt die Gemeinde Seebach einen gesetzlich geregelten Anteil. Bei zusätzlich vereinbarten Aufgaben werden die Personal- und Sachkosten in der jeweiligen Zweckvereinbarung festgelegt.

Quelle und weiterführende Informationen: Stadt Ruhla – Erfüllende Gemeinde für Seebach